Am morigen Dienstag wird um 19.30 Uhr im Riesaer Hotel "Sachsenhof", Hauptstraße 65, eine Runde von linken Scheindemokraten samt der Quoten-Türkin Aydan Özoguz (SPD-Parteivize) und dem Quoten-Juden Stephan Kramer (Zentralrat der Juden) über das dauerdiskutierte NPD-Verbot fabulieren. Über die "Sächsische Zeitung" lassen die diskussionsfeigen Verbotseiferer schon mal ausrichten, daß NPD-Vertreter von der Veranstaltungsteilnahme ausgeschlossen sind. Wer sich seiner Argumente nicht sicher ist, redet halt lieber über die NPD als mit ihr. Was für ein Armutszeugnis der "Zivilgesellschaft"...
Für den NPD-Kreisverband Meißen erkläre ich dazu:
Eine Partei wie die NPD, die nichts Verbotenes tut, kann auch nicht verboten werden – solange jedenfalls nicht, wie alles rechtsstaatlich zugeht. Das Grundgesetz schreibt die Meinungs- und Versammlungsfreiheit und das Recht der Parteibildung und Wahlteilnahme für alle Deutschen fest. Ein Parteiverbot kann es nur geben, wenn das Bundesverfassungsgericht mit Zweidrittel-Mehrheit eine Partei für verfassungswidrig – und nicht bloß "verfassungsfeindlich" – hält. Als verfassungswidrig gilt eine Partei, wenn sie entweder undemokratisch aufgebaut ist und damit gegen das Parteiengesetz verstößt oder wenn sie "aggressiv-kämpferisch" gegen die staatliche Ordnung vorgeht. Beides ist die NPD erklärtermaßen und nachweislich nicht. Die NPD kann nach rechtsstaatlichen Maßstäben gar nicht verboten werden, weil sie innerparteilich streng demokratisch aufgebaut ist und Gewalt als Mittel des politischen Meinungskampfes konsequent ablehnt. Die Ausschaltung der NPD auf dem kalten Wege des Verbotes wird es nicht geben. Stattdessen müßte das Bundesverfassungsgericht den Einsatz von V-Leuten verbieten, die in staatlichem Auftrag Straftaten begehen und fadenscheinige Verbotsgründe für unliebsame Konkurrenzparteien liefern sollen. Nach Abzug der V-Leute aus der NPD wird es noch weniger Verbotsvorwände geben. Für die etablierten Parteien wird auch in Zukunft gelten: Argumente statt Verbote.
Statt eines NPD-Verbotes sollte vielmehr über die Auflösung der Verfassungsschutzämter diskutiert werden. Die 16 Landesämter für Verfassungsschutz und das Bundesamt für Verfassungsschutz sind aufzulösen, weil ihr Kampfauftrag die Verleumdung und Kriminalisierung der nationalen Opposition ist. Der "Verfassungsschutz" schützt keine Verfassung, sondern er schützt die Herrschenden vor dem Volk! Salopp formuliert: Der "Verfassungsschutz" schützt die Verfassung so wenig wie das Frostschutzmittel den Frost schützt. Die Systemparteien instrumentalisieren den Inlandsgeheimdienst schamlos im Kampf gegen die unliebsame Opposition von rechts. Damit behindert der "VS" massiv den demokratischen Parteienwettbewerb, in dem die NPD staatlicherseits nicht anders behandelt werden dürfte wie die Kartellparteien. Der "Verfassungsschutz" sammelt nicht nur öffentlich zugängliche Daten, sondern bespitzelt die NPD und andere nationale Kräfte mit nachrichtendienstlichen Mitteln in rechtsstaatswidriger Weise. In zahlreichen Fällen konnte nachgewiesen werden, daß "Verfassungsschützer" oder Mitarbeiter anderer Sicherheitsbehörden unmittelbar oder mittelbar Straftaten begangen und zu Straftaten und anderen politischen Dummheiten angestiftet haben, um die nationale Opposition zu diskreditieren. Jeder vernunftbegabte Nationale weiß, daß Gewalt und andere Straftaten unserem politischen Anliegen schweren Schaden zufügen. Der "Verfassungsschutz" agiert wie eine halbkriminelle Organisation, die aufgelöst werden muß.
Jürgen Gansel, MdL
www.npd-riesa-grossenhain.de
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